Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, dass nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) ein Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen gestellt werden muss.
Natürlich können Sie die Kosten auch selbst übernehmen. Ihre Daten werden dabei nicht an eine Krankenkasse weitergegeben. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).